|— Business Know how
|——— Rubrik: Fachbeitraege
|———— Kategorie: Recht-Steuern
Fachbeitrag No. 01031-080730-104
Pflichtangaben in Geschäftsbriefen, E-Mails, Rechnungen, Visitenkarten und anderen Dokumenten
Bei vielen Gewerbetreibenden taucht früher oder später die Frage auf, welche Pflichtangaben in geschäftlicher Korrespondenz notwendig sind und wie Briefköpfe oder Rechnungen gestaltet werden müssen.
Als Geschäftsbrief zählt der gesamte externe Schriftverkehr, z.B. Nachrichten, Rechnungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Bestellscheine, Gutschriften, Quittungen. Keine Geschäftsbriefe sind interne Nachrichten, z.B. zwischen Mitarbeitern, Kollegen und Abteilungen des Unternehmens und Nachrichten, die an einen unbestimmten Personenkreis richten, z.B. Flyer, Werbemittel, Zeitungsanzeigen und Wurfsendungen.
Verstöße gegen diese Pflichten können zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zur Abmahnung führen. Welche Pflichten Sie im Einzelnen einhalten müssen, wird im Fachbeitrag „Informationspflichten in Briefen und E-Mails“ der Rechtsanwaltskanzlei Obholzer erläutert.
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