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|——— Rubrik: Fachbeitraege
|———— Kategorie: Unternehmensfuehrung, Finanzierung, Mezzanine
Fachbeitrag No. 01016-071001-24
Mezzanine-Kapital
als alternative Unternehmensfinanzierung
Auf Grund der sich
verschärfenden Kreditvergabepraxis der Banken
muss der Mittelstand neue Wege der Unternehmensfinanzierung
suchen. Vor dem Hintergrund, dass sich die Kapitalversorgung
aufgrund der geänderten Kreditvergaberichtlinien
der Banken infolge der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen
("Basel II") sowie der Konjunkturentwicklung
verschlechtert hat, finden ideenreiche Unternehmen
Finanzierungsalternativen bei privaten Investoren
und Geldgebern.
Neben dem Börsenmarkt existiert auch außerhalb
der Börse ein großer Markt zur Beschaffung
von Eigenkapital. Der außerbörsliche Kapitalmarkt
bietet jedem Unternehmen die Chance und die Möglichkeit,
die für Investitionen erforderlichen Mittel ergänzend
zu einer Finanzierung durch Fremdkapital oder Beteiligungsgesellschaften
aufzunehmen. Der Markt für sogenannte Private
Placements befindet sich als Teilbereich des Private
Equity in einer starken Entwicklungsphase und wächst
stetig seit eini-gen Jahren. So haben zuletzt etwa
die Zimbo Wurstwaren aus Bochum, die Getreide AG aus
Rendsburg oder die OFL-AnlagenLeasing AG aus Dresden
Anleihe- oder Genussrechts-Kapital privat plaztiert.
Unter einer Privatplatzierung versteht man ein öffentliches
Angebot mit einem Beteiligungs-Verkaufsprospekt zur
Ausgabe von Aktien, Genussscheinen, Anleihen (Inhaberschuldverschreibungen)
oder wertpapierlosen Unternehmensbeteiligungen, wie
z. B. stillen Beteiligungen an ein breit gestreutes
Anlegerpublikum, an Mitarbeiter oder family-and-friends-Kreise.
Die neuen Wertpapiere oder Beteiligungszertifikate
werden interessierten Investoren überwiegend
über eine Direktplatzierung oder den freien Kapitalanlagevertrieb
oder Wertpapierhändler angeboten. Effektiv sind
kleinere Wer-bekampagnen in den Printmedien mit Anzeigeserien.
Auf diese Weise hat die Firma Zimbo mehr als €
13 Mio. platziert.
Aufgrund der Vielzahl der Kapitalgeber tritt das Unternehmen
mit einem verständlichen Emissionsprospekt an
potenzielle Investoren heran. In diesem Prospekt sind
die von dem Unternehmen vorge-gebenen Bedingungen
für eine Beteiligung, eine Darstellung des Unternehmens
und weitere Anga-ben, wie z. B. Risikobelehrungen
enthalten. Da das Unternehmen die Beteiligungsbedingungen
vor-gibt, können - sofern keine Aktien ausgegeben
werden -, bei einer Platzierung von Unternehmensbe-teiligungen
im Wege eines Private Placements die Beteiligungsbedingungen
auf die individuellen Be-dürfnisse des kapitalsuchenden
Unternehmens zugeschnitten werden.
Vor allem mittelständische Unternehmen und eigentümergeführte
Familienunternehmen können mit der Ausgabe von
Unternehmensbeteiligungen neue Wege der Eigenkapitalbeschaffung
erschließen. Damit dieser Weg auch erfolgreich
gegangen werden kann, ist es wichtig, die bei mittelständischen
Unternehmern teilweise noch bestehenden Vorurteile
gegen die finanzielle Beteiligung Dritter am ei-genen
Unternehmen abzubauen. Zentrales Argument gegen den
Verkauf von Unternehmensanteilen ist oft der befürchtete
Verlust an Eigenständigkeit. Dieses ist aber
nur bedingt richtig. Denn der Unter-nehmer wird regelmäßig
nicht dazu gezwungen sein, Stimmrechtsanteile wie
beispielsweise Kom-manditanteile, GmbH-Anteile oder
Aktien zur Kapitalbeschaffung zu veräußern.
Mit der Ausgabe von Mezzanine-Kapital (Genussscheinen,
stillen Beteiligungen oder Anleihen) steht ein Finanzierungsinstrument
zur Verfügung, das den Unternehmer trotz der
Beteiligung Dritter nicht in seiner unternehmerischen
Selbständigkeit und Handlungsfreiheit einschränkt.
Während bei dem Ver-kauf von Genussscheinen die
Kapitalgeber keinen Einfluss auf die Gesellschaft
mittels eines Stimmrechts ausüben können,
werden auch bei stillen Beteiligungen und Anleihegläubigern
keine Eigen-tumsrechte an dem Emissionsunternehmen
erworben. Verstärkt bemühen sich deshalb
Mittelständler, über die Ausgabe von Genussscheinen
an Kapital zu kommen. Das Genussrecht ist vom Gesetzge-ber
am wenigsten geregelt so dass der Unternehmer hier
den größten Spielraum bei der Gestaltung
hat.
Bei einer entsprechenden rechtlichen Gestaltung ist
das Beteiligungskapital für das Emissionsunter-nehmen
kein Fremdkapital und stellt deshalb keine Verbindlichkeit
dar, welche die Eigenkapitalquote belasten bzw. verringern
würde. Das Unternehmen erhält mit der richtigen
konzeptionellen Gestaltung durch die Beteiligungsemission
zusätzliches breit gestreutes Eigenkapital bzw.
Eigenkapitalersatz ohne Stimmrecht, zumal die Kapitalanleger
in erster Linie ein Dividenden- und Gewinninteresse
verfolgen.
Insgesamt ist daher damit zu rechnen, dass sich Unternehmen
neben der klassischen Fremdkapitalfi-nanzierung vermehrt
über Privatkapital finanzieren werden. Der starke
Zuwachs von Private Equity wird sich auch in einer
steigenden Anzahl von Private Placements niederschlagen.
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