Gerade in den Zeiten
einer schwächelnden Konjunktur und einem verstärktem
Wettbewerb müssen Unternehmen weitere Wege finden,
dem Wettbewerb standzuhalten, indem sie ihre Kapitalisierung
ausbauen, ihre Produktivität steigern und qualifizierte
Mitarbeiter an sich binden. Eine Weg dorthin führt
über die Mitarbeiterbeteiligung.
Unter Mitarbeiterbeteiligung
ist die vertragliche und dauerhafte Beteiligung von
Mitarbeitern am Produktivvermögen des arbeitgebenden
Unternehmens zu verstehen. Bei der Kapitalbeteiligung
und damit der Mitarbeiterbeteiligung im engeren Sinne
wird dem Unternehmen von den Mitarbeitern Kapital
zur Verfügung gestellt, das sich entsprechend
der jeweiligen Ertragssituation vergrößert,
das aber auch bei bestimmten Ausgestaltungen bei Verlusten
des Geschäftsbetriebs auch zu Verlusten im Rahmen
der Mitarbeiterbeteiligung führen kann.
Trotz der vielen Vorteile
einer finanziellen Beteiligung von Mitarbeitern an
Unternehmen, bildet Deutschland im Vergleich zum Ausland
im Bereich der Mitarbeiterbeteiligungen fast das Schlusslicht.
Während in Frankreich ca. 43 % und in England
ca. 24 % aller abhängig Beschäftigten an
ihrem Unternehmen beteiligt sind, sind es in Deutschland
bisher nur etwa 5 %.
Dies liegt zum Einen daran,
dass in vielen Ländern die Mitarbeiterbeteiligung
staatlich stärker gefördert wird als in
Deutschland. So ist in Frankreich ab einer bestimmten
Größe der Betriebe eine Mitarbeiterbeteiligung
gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch bestehen auch hierzulande
staatliche Förderungen, wie etwa die Steuerfreiheit
von Unternehmenszuschüssen bei einer Kapitalbeteiligung
nach § 19a Einkommensteuergesetz (EStG) oder
nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz
im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen.
Zum Anderen scheuen sich
viele Unternehmer, eine Mitarbeiterbeteiligung einzuführen.
Sie haben die Befürchtung, dass es zu Veränderungen
der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse kommt,
dass der Entscheidungsspielraum der Geschäftsführung
eingeschränkt wird, dass Kündigungen nicht
mehr vorgenommen werden können und dass eine
enorme Transparenz hinsichtlich der internen Vorgänge
im Unternehmen erforderlich ist.
Diese Bedenken sind nur bedingt
richtig. Dem Unternehmen stehen verschiedene Beteiligungsformen
zur Verfügung, die größtenteils einen
weiten Gestaltungsspielraum bieten. Jedoch ist nicht
jede Beteiligungsform geeignet, sämtlichen personal-
und finanzwirtschaftlichen Zielen gerecht zu werden.
Ein positiver Einfluss auf den Unternehmenserfolg
und die Produktivität ist nur dann zu gewährleisten,
wenn das ausgewählte Beteiligungsmodell den Bedürfnissen
aller Beteiligten entspricht. Der Individualität
von Beteiligungsmodellen kommt somit eine sehr hohe
Bedeutung zu.
Die Beteiligung kann über
Eigenkapital, Fremdkapital oder einer Mischform zwischen
beiden erfolgen und ist grundsätzlich in jeder
Unternehmensform möglich. Dabei ist die Beteiligung
am Eigenkapital die am weitesten reichende. Eigenkapital
steht dem Unternehmen langfristig zur Verfügung,
ist im vollen Umfang am Gewinn, aber auch am Verlust
des Unternehmens beteiligt, haftet für Unternehmerverbindlichkeiten
bis zur Höhe der Einlage und ist je nach Ausgestaltung
mit verschiedenen Gesellschaftsrechten verbunden.
Fremdkapital dagegen ist nicht am wirtschaftlichen
Erfolg des Unternehmens beteiligt und dient im Insolvenzfall
nicht als Haftungskapital. Daneben gibt es den so
genannten Eigenkapitalersatz, der bilanz- und steuerrechtlich
ebenfalls als Eigenkapital behandelt wird. Zu nennen
sind in diesem Zusammenhang insbesondere das wertpapierlose
und damit günstige Stille Gesellschaftskapital
und das Genussrechtskapital. Beide Beteiligungsformen
können bei entsprechender Ausgestaltung Eigenkapitalcharakter
aufweisen, gleichzeitig aber kaum oder gar keine Einflussmöglichkeiten
oder Mitwirkungsrechte beinhalten.
Der Arbeitgeber kann mit
einer Mitarbeiterbeteiligung sowohl finanzwirtschaftliche
Ziele als auch personalwirtschaftliche Ziele verwirklichen.
Im Vordergrund steht neben der Erhöhung der Kapitalisierung
zumeist die Zielsetzung, Mitarbeiter stärker
an das Unternehmen zu binden, Motivationsanschübe
zu geben und letztlich damit die Produktivität
des Unternehmens zu steigern. Daneben stehen immaterielle
Ziele, wie z. B. das Ermöglichen besserer Informationen
über die Situation des eigenen Unternehmens und
mehr Arbeitnehmerzufriedenheit.
Die Bindungswirkung einer
Kapitalbeteiligung ist insoweit von Vorteil, als beispielsweise
viele Unternehmen in der Gründungsphase nicht
über die notwendige Finanzkraft verfügen,
qualifiziertem Fachpersonal angemessene, attraktive
Gehälter zu zahlen. Durch eine Beteiligung am
Unternehmenskapital anstelle eines höheren Gehalts,
nehmen die Mitarbeiter zwar am Risiko der Aufbauphase
teil, partizipieren aber auch an den Chancen.
Für den Arbeitnehmer
liegen die Vorteile einer Kapitalbeteiligung zunächst
in der Erschließung einer zusätzlichen
Einkommensquelle, neben dem Lohn erhält der Mitarbeiter
zusätzlich ein Einkommen aus Kapitalanlage. Zudem
steigt die Arbeitnehmerzufriedenheit, weil die Mitarbeiter
infolge besserer Informationen und ggf. mehr Mitwirkung
an innerbetrieblichen Entscheidungsprozessen erkennen,
dass sie mit ihrer eigenen Leistung die Produktivität
des Unternehmens und damit auch ihr eigenes Einkommen
beeinflussen können. Auch bedeuten verbesserte
Wettbewerbsfähigkeit, mehr Produktivität
und Liquidität eines Betriebes mehr Arbeitsplatzsicherheit.
Zudem können die Arbeitnehmer
ihre Kapitalbeteiligung auch zur Erweiterung ihrer
privaten Altersvorsorge nutzen. Aufgrund der Senkungen
des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung
ist die Eigenvorsorge für das Alter wichtiger
denn je. Eine Förderung als "Riester-Rente"
mittels Zulagenförderung oder Sonderausgabenabzug
ist noch nicht möglich. Jedoch kann der Arbeitnehmer
von steuerfreien Zuschüssen des Arbeitgebers
bei Erwerb der Beteiligung oder von der Arbeitnehmersparzulage
im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen profitieren.
Zusammenfassend lässt
sich sagen, dass die Mitarbeiterbeteiligung ein interessantes
Instrument zur Verbesserung der Eigenkapitalquote
und einer damit verbundenen Liquiditätsstärkung
sein kann. Zudem kann über eine Mitarbeiterbeteiligung
die Motivation der Mitarbeiter gestärkt und die
Bindung an das Unternehmen gefestigt werden. Jedoch
ist nicht jede Beteiligungsform geeignet, sämtlichen
personal- und finanzwirtschaftlichen Zielen gerecht
zu werden. Ein positiver Einfluss auf den Unternehmenserfolg
und die Produktivität ist nur dann gewährleistet,
wenn das ausgewählte Beteiligungsmodell den Bedürfnissen
aller Beteiligten entspricht.
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