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 |——— Rubrik: Fachbeitraege
 |———— Kategorie: Finanzen, Unternehmensfinanzierung
Fachbeitrag No. 01003-071001-08

Mitarbeiterbeteiligungen - Ein Weg, Produktivität und Kapital zu erhöhen

Gerade in den Zeiten einer schwächelnden Konjunktur und einem verstärktem Wettbewerb müssen Unternehmen weitere Wege finden, dem Wettbewerb standzuhalten, indem sie ihre Kapitalisierung ausbauen, ihre Produktivität steigern und qualifizierte Mitarbeiter an sich binden. Eine Weg dorthin führt über die Mitarbeiterbeteiligung.

Unter Mitarbeiterbeteiligung ist die vertragliche und dauerhafte Beteiligung von Mitarbeitern am Produktivvermögen des arbeitgebenden Unternehmens zu verstehen. Bei der Kapitalbeteiligung und damit der Mitarbeiterbeteiligung im engeren Sinne wird dem Unternehmen von den Mitarbeitern Kapital zur Verfügung gestellt, das sich entsprechend der jeweiligen Ertragssituation vergrößert, das aber auch bei bestimmten Ausgestaltungen bei Verlusten des Geschäftsbetriebs auch zu Verlusten im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung führen kann.

Trotz der vielen Vorteile einer finanziellen Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen, bildet Deutschland im Vergleich zum Ausland im Bereich der Mitarbeiterbeteiligungen fast das Schlusslicht. Während in Frankreich ca. 43 % und in England ca. 24 % aller abhängig Beschäftigten an ihrem Unternehmen beteiligt sind, sind es in Deutschland bisher nur etwa 5 %.

Dies liegt zum Einen daran, dass in vielen Ländern die Mitarbeiterbeteiligung staatlich stärker gefördert wird als in Deutschland. So ist in Frankreich ab einer bestimmten Größe der Betriebe eine Mitarbeiterbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch bestehen auch hierzulande staatliche Förderungen, wie etwa die Steuerfreiheit von Unternehmenszuschüssen bei einer Kapitalbeteiligung nach § 19a Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen.

Zum Anderen scheuen sich viele Unternehmer, eine Mitarbeiterbeteiligung einzuführen. Sie haben die Befürchtung, dass es zu Veränderungen der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse kommt, dass der Entscheidungsspielraum der Geschäftsführung eingeschränkt wird, dass Kündigungen nicht mehr vorgenommen werden können und dass eine enorme Transparenz hinsichtlich der internen Vorgänge im Unternehmen erforderlich ist.

Diese Bedenken sind nur bedingt richtig. Dem Unternehmen stehen verschiedene Beteiligungsformen zur Verfügung, die größtenteils einen weiten Gestaltungsspielraum bieten. Jedoch ist nicht jede Beteiligungsform geeignet, sämtlichen personal- und finanzwirtschaftlichen Zielen gerecht zu werden. Ein positiver Einfluss auf den Unternehmenserfolg und die Produktivität ist nur dann zu gewährleisten, wenn das ausgewählte Beteiligungsmodell den Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht. Der Individualität von Beteiligungsmodellen kommt somit eine sehr hohe Bedeutung zu.

Die Beteiligung kann über Eigenkapital, Fremdkapital oder einer Mischform zwischen beiden erfolgen und ist grundsätzlich in jeder Unternehmensform möglich. Dabei ist die Beteiligung am Eigenkapital die am weitesten reichende. Eigenkapital steht dem Unternehmen langfristig zur Verfügung, ist im vollen Umfang am Gewinn, aber auch am Verlust des Unternehmens beteiligt, haftet für Unternehmerverbindlichkeiten bis zur Höhe der Einlage und ist je nach Ausgestaltung mit verschiedenen Gesellschaftsrechten verbunden. Fremdkapital dagegen ist nicht am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt und dient im Insolvenzfall nicht als Haftungskapital. Daneben gibt es den so genannten Eigenkapitalersatz, der bilanz- und steuerrechtlich ebenfalls als Eigenkapital behandelt wird. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere das wertpapierlose und damit günstige Stille Gesellschaftskapital und das Genussrechtskapital. Beide Beteiligungsformen können bei entsprechender Ausgestaltung Eigenkapitalcharakter aufweisen, gleichzeitig aber kaum oder gar keine Einflussmöglichkeiten oder Mitwirkungsrechte beinhalten.

Der Arbeitgeber kann mit einer Mitarbeiterbeteiligung sowohl finanzwirtschaftliche Ziele als auch personalwirtschaftliche Ziele verwirklichen. Im Vordergrund steht neben der Erhöhung der Kapitalisierung zumeist die Zielsetzung, Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden, Motivationsanschübe zu geben und letztlich damit die Produktivität des Unternehmens zu steigern. Daneben stehen immaterielle Ziele, wie z. B. das Ermöglichen besserer Informationen über die Situation des eigenen Unternehmens und mehr Arbeitnehmerzufriedenheit.

Die Bindungswirkung einer Kapitalbeteiligung ist insoweit von Vorteil, als beispielsweise viele Unternehmen in der Gründungsphase nicht über die notwendige Finanzkraft verfügen, qualifiziertem Fachpersonal angemessene, attraktive Gehälter zu zahlen. Durch eine Beteiligung am Unternehmenskapital anstelle eines höheren Gehalts, nehmen die Mitarbeiter zwar am Risiko der Aufbauphase teil, partizipieren aber auch an den Chancen.

Für den Arbeitnehmer liegen die Vorteile einer Kapitalbeteiligung zunächst in der Erschließung einer zusätzlichen Einkommensquelle, neben dem Lohn erhält der Mitarbeiter zusätzlich ein Einkommen aus Kapitalanlage. Zudem steigt die Arbeitnehmerzufriedenheit, weil die Mitarbeiter infolge besserer Informationen und ggf. mehr Mitwirkung an innerbetrieblichen Entscheidungsprozessen erkennen, dass sie mit ihrer eigenen Leistung die Produktivität des Unternehmens und damit auch ihr eigenes Einkommen beeinflussen können. Auch bedeuten verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, mehr Produktivität und Liquidität eines Betriebes mehr Arbeitsplatzsicherheit.

Zudem können die Arbeitnehmer ihre Kapitalbeteiligung auch zur Erweiterung ihrer privaten Altersvorsorge nutzen. Aufgrund der Senkungen des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Eigenvorsorge für das Alter wichtiger denn je. Eine Förderung als "Riester-Rente" mittels Zulagenförderung oder Sonderausgabenabzug ist noch nicht möglich. Jedoch kann der Arbeitnehmer von steuerfreien Zuschüssen des Arbeitgebers bei Erwerb der Beteiligung oder von der Arbeitnehmersparzulage im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen profitieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mitarbeiterbeteiligung ein interessantes Instrument zur Verbesserung der Eigenkapitalquote und einer damit verbundenen Liquiditätsstärkung sein kann. Zudem kann über eine Mitarbeiterbeteiligung die Motivation der Mitarbeiter gestärkt und die Bindung an das Unternehmen gefestigt werden. Jedoch ist nicht jede Beteiligungsform geeignet, sämtlichen personal- und finanzwirtschaftlichen Zielen gerecht zu werden. Ein positiver Einfluss auf den Unternehmenserfolg und die Produktivität ist nur dann gewährleistet, wenn das ausgewählte Beteiligungsmodell den Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht.

 

Autor / © Copyright / ausschliesslich verantwortlich fuer den Inhalt:

Verena Ludewig
Die Autorin ist Rechtsanwältin in der
Kanzlei Dr. Werner, Dr. Kobabe & Collegen
Theaterplatz 9
D-37073 Göttingen

Website: www.eigenkapital.com/

Stichworte
Finanzierung, Mitarbeiterbeteiligung, Personalwesen



 
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